Ein Schöffe ist so etwas wie ein Richter. Der Unterschied liegt darin, dass ein Richter in einem langen Studium die Gesetze gelernt hat – und davon gibt es so viele, dass die Bücher ganze Bibliotheken füllen. Schöffen haben das nicht, sie haben einen anderen Beruf. Deshalb nennt man sie auch „Laien“. In einem Schöffenprozess beim Land- oder Amtsgericht entscheiden Schöffen und „richtige“ Richter zusammen über das Urteil. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter, wenn es darum geht, ob die Angeklagten schuldig sind. Wer sich in Deutschland zum Schöffen wählen lassen möchte, muss mindestens 25 Jahre, darf aber nicht älter als 69 Jahre sein. Außerdem muss er einen deutschen Pass haben. Wer selbst schon einmal wegen einer Straftat zu mehr als sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, darf kein Schöffe werden. Auch Leute, die in ihrem Beruf mit der Justiz zu tun haben, zum Beispiel Rechtsanwälte, sind ausgeschlossen.