Der Landrat ist der Verwaltungschef des Landkreises. Seine Stellvertreter nennt man Beigeordnete. Wenn der Landrat krank ist oder Urlaub macht, hat der Erste Beigeordnete das Sagen und die Verantwortung. Außerdem entlastet er (oder sie) den Landrat, indem er sich in der Kreisverwaltung um bestimmte Themen kümmert, zum Beispiel die Schulen oder den Brandschutz.
Der Beigeordnete wird vom Kreistag – dem Parlament des Landkreises – gewählt. Seine Amtszeit dauert acht Jahre. Ist er fest bei der Kreisverwaltung angestellt, dann ist er ein hauptamtlicher Beigeordneter.
Der Kreis Kaiserslautern hat zwei hauptamtliche Beigeordnete – Gudrun Heß-Schmidt von der CDU und Peter Schmidt von der FWG – sowie einen ehrenamtlichen Landratsvertreter, der nicht fest angestellt ist. Der heißt Walter Altherr und ist Christdemokrat.