Ihr kennt das ja: Am Anfang des Schuljahres wird in eurer Klasse ein Klassensprecher gewählt. Der kann dann im Namen der ganzen Klasse bestimmte Anliegen gegenüber den Lehrern vortragen. So etwas Ähnliches gibt es auch in Betrieben. Dort vertritt der Betriebsrat die Anliegen und Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Chef. Der Betriebsrat wird von den Mitarbeitern gewählt. In größeren Firmen besteht er aus mehreren Mitgliedern, die alle in der Firma beschäftigt sind. Einer von ihnen ist der Vorsitzende.
Was ein Betriebsrat machen darf und soll, ist genau geregelt: im Betriebsverfassungsgesetz. Manchmal reicht es, dass der Chef den Betriebsrat informiert, ehe er Entscheidungen trifft. In anderen Fragen muss der Betriebsrat sogar zustimmen, sonst kann der Chef seine Pläne nicht umsetzen oder muss sie verändern.