Hast du schon einmal einen Gutschein geschenkt bekommen? Ein Gutschein über einen Kinobesuch wäre doch bestimmt etwas Schönes für dich. Einen solchen Gutschein kannst du im Kino einlösen, das heißt eine Eintrittskarte dafür bekommen. Das Praktische daran ist, dass du dir den Film selbst aussuchen kannst, in den du gehen möchtest – vorausgesetzt natürlich, er ist für Kinder geeignet.
Bei einem Gutschein für ein Geschäft ist das genauso: Der Besitzer des Gutscheines darf sich selbst aussuchen, was er im Geschäft dafür haben will. Neben diesen Geschenk-Gutscheinen gibt es aber auch Umtausch-Gutscheine. Die stellen manche Geschäfte Kunden aus, die bereits gekaufte Sachen wieder im Laden zurückgeben, weil sie ihnen doch nicht gefallen. Zur Rücknahme der Sachen sind Ladengeschäfte eigentlich nicht verpflichtet, weil Kaufverträge verbindlich sind. Machen die Ladenbesitzer es freiwillig aber trotzdem, geben sie dem Kunden manchmal nicht das Geld für den Einkauf zurück, sondern sie stellen einen Umtausch-Gutschein aus. Das bedeutet, dass der Kunde sich später mit dem Gutschein eine andere Sache im Laden aussuchen darf.