Manchmal kommt es vor, dass Menschen von anderen so geschädigt werden, dass sie schwer darunter leiden. Ein Beispiel sind körperliche Verletzungen – etwa durch ein absichtliches brutales Foul eines Gegenspielers beim Fußball in der Freizeit. Der Schuldige muss nicht nur die ärztlichen Behandlungen bezahlen, sondern oft auch ein sogenanntes Schmerzensgeld. Das Geld bekommt die geschädigte Person als finanziellen Ausgleich für das ertragene Leid – auch wenn das Erlittene dadurch nicht rückgängig zu machen ist. Neben rein körperlichen begründen mitunter auch seelische Verletzungen, die andere zu verantworten haben, einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Und selbst Urlauber können in einigen Fällen ein Schmerzensgeld verlangen: wegen entgangener Urlaubsfreude etwa, wenn der Reiseveranstalter die vertraglich vereinbarte Reise platzen lässt.