Es gibt immer wieder Menschen, die sterben, ohne dass zunächst eine genaue Ursache für ihren Tod feststellbar ist. In solchen Fällen, wenn es sich um einen natürlichen Tod handelt, kommt der Pathologe ins Spiel. Er untersucht die Leiche mit speziellen Methoden, um den Angehörigen Aufschluss darüber geben zu können, woran derjenige gestorben ist. Sobald ein Mensch stirbt und es sich dabei um ein Verbrechen handelt, nimmt diese Untersuchung ein Rechtsmediziner vor. „Damit haben wir dann gar nichts zu tun“, erklärt Pathologe Uwe Ramp.