Eine Person, die länger als 24 Stunden ins Krankenhaus muss, lautet die Antwort. Auf die tatsächliche Verletzung wird also nicht geschaut. Wer mit Verdacht auf Gehirnerschütterung 24 Stunden zur Beobachtung ins Krankenhaus muss, aber am Ende nur Kopfschmerzen hatte, wird in der Unfallstatistik als schwerverletzt bezeichnet. Wenn sich jemand aber zum Beispiel beide Arme gebrochen hat und behandelt wird, ohne im Krankenhaus bleiben zu müssen, gilt er als leichtverletzt. So etwas ist aber die Ausnahme. Im Normalfall ist derjenige, der im Krankenhaus bleiben muss, tatsächlich schlimmer verletzt.